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vitfrisch Gemüse-Vertrieb eG
Neckarsulm, Baden-Württemberg Nahrungs- und Genussmittel 30 Mitarbeiter Jahresumsatz: EUR 21,5 Mio. |
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Albrecht Stein, Geschäftsführer:
"Das Pilotprojekt hat das Unternehmen vitfrisch im derzeitigen Wettbewerb der Obst- und Gemüsebranche besser positioniert. Die zu erwartenden Einsparungen und Verbesserungen im gesamten Waren- und Informationsfluss waren sehr überzeugend und machten die Entscheidung für die erforderliche Investition einfach. 25 Prozent Zeitersparnis in der Abwicklung des Wareneingangs sind deutlich. Jetzt können wir ruhig den anstehenden Anforderungen des Marktes gegenüber treten." |
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Partnerunternehmen:
Projektpartner sind ca. 50 Erzeugerbetriebe |
Informationen werden manuell erfasst und mittels diverser Belege, Abpackbücher und entsprechender Ablageordner korrigiert. Das vorhandene aufwendige manuelle Belegwesen, zeitaufwendige tägliche Inventuren und die wachsenden Kundenanforderungen nach eBusiness und einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit bündelten sich schließlich in der Entschlussfassung physische Prozesse zu optimieren und den gesetzlichen Anforderungen der EU-Verordnung 178/2002 vollständig zu entsprechen.
Verordnung (EU) 178/2002: Regelung zur Produkt-Rückverfolgbarkeit; Kernthemen der zum 01.05.2005 wirksam gewordenen EU-Verordnung sind das Lebensmittelrecht und die Lebensmittelsicherheit. Die Artikel 18-20 dieser Verordnung regeln die Rückverfolgbarkeit von Produkten in allen Produktionsstufen.
Die von vitfrisch eingeführten Systeme zur Qualitätssicherung erforderten, dass Prozesse optimiert wurden, Ware genauer und erzeugerbezogen identifiziert werden konnte und eindeutig rückverfolgbar war. Auslöser für das Projekt war die gesetzliche Forderung Ware gemäß der EU-Verordnung 178/2002 zurückverfolgen zu können. Das Ziel ist die Einführung des EAN 128 Transportetikett, ein durchgängiger Einsatz von Artikeletiketten und die Sicherstellung einer lückenlosen Rückverfolgbarkeit.