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PRAXIS

Praxisberichte

Rückverfolgbarkeit mit EAN 128-Etiketten

vitfrisch Gemüse-Vertrieb eG

Neckarsulm, Baden-Württemberg
Nahrungs- und Genussmittel
30 Mitarbeiter
Jahresumsatz: EUR 21,5 Mio.

Albrecht Stein, Geschäftsführer:

"Das Pilotprojekt hat das Unternehmen vitfrisch im derzeitigen Wettbewerb der Obst- und Gemüsebranche besser positioniert. Die zu erwartenden Einsparungen und Verbesserungen im gesamten Waren- und Informationsfluss waren sehr überzeugend und machten die Entscheidung für die erforderliche Investition einfach. 25 Prozent Zeitersparnis in der Abwicklung des Wareneingangs sind deutlich. Jetzt können wir ruhig den anstehenden Anforderungen des Marktes gegenüber treten."

Partnerunternehmen:

Projektpartner sind ca. 50 Erzeugerbetriebe

Das Ergebnis

Das vorhandene Warenwirtschaftssystem wurde angepasst, um die Warenflüsse vom Erzeuger, über den Wareneingang, der Kommissionierung bis hin zum Warenausgang auf der Ebene einzelner Losnummern steuern und verfolgen zu können. Dazu wurden die einzelnen Handelseinheiten (Obst- und Gemüsekisten) mit einem Kistenetikett ausgezeichnet, welches die Informationen Artikelnummer (EAN) und Losnummer im EAN 128-Strichcode beinhaltet. Bei jeder Warenbewegung wird der EAN 128-Strichcode gescannt und die Informationen werden im Warenwirtschaftssystem hinterlegt. Dadurch wird eine hohe Transparenz geschaffen und die Handelseinheiten können über die gesamte logistische Kette zurückverfolgt werden.

Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit steht vor allem die Zeitersparnis im Fokus. Sie ermöglicht im Wareneingang eine Amortisation von ca. einem Jahr. In der gesamten Abwicklung, angefangen vom physischen Wareneingang, dem Bestellungs- und Bestandsabgleich, dem Wegfall des bisher erfolgten manuellen Belegflusses bis hin zur Rechnungserstellung und –prüfung werden ca. 25 Prozent der Zeit eingespart. Durch das Scannen und eine zeitnahe Bestandsführung reduzieren sich die bisher täglich notwendigen Inventuren und die Zahl der Absprachen zwischen Vertrieb und Lager erheblich.

Viele weitere positive Faktoren können nur erahnt werden, da sie sich erst eine Saison nach Umstellung bewähren müssen. Folgende Änderungen werden erwartet:

• Die bisher akzeptierten, regelmäßigen Bestandsbereinigungen reduzieren sich.
• Rückrufaktionen werden vereinfacht und gezielter und die anschließende Ursachenanalyse verkürzt sich.
• Das Unternehmen vitfrisch ist gegenüber den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an Transparenz und Rückverfolgbarkeit gut aufgestellt.
• Gegenüber Kunden können zusätzliche Serviceleistungen angeboten werden, wie eindeutiger Quellennachweis, gezielter Zugriff auf Analysen einzelner Chargen, usw. Diese Serviceleistungen können nur auf Grund der elektronischen Datenverarbeitung und eindeutigen Artikelkennzeichnung ermöglicht werden.

Die Erfahrungen

Eine große Herausforderung ist die Disziplin beim Einsatz des Scanners. Jede Warenbewegung muss direkt erfasst werden. Schwierig wird es bei Nachtanlieferungen und in der Hochsaison, wenn keine Zeit bleibt, fehlerhaft ausgezeichnete Ware nachträglich auszuzeichnen. Ohne Etikett - kein Strichcode, und ohne Strichcode kann auch nicht gescannt werden. Wenn nicht gescannt wird, können die Bewegungen nicht verbucht werden und die Bestände stimmen nicht mehr. Damit geht das Vertrauen in die Zahlen verloren und das System verliert an Substanz.
Für diese Ausnahmesituationen müssen daher spezielle Prozesse vorgesehen werden, damit die erforderlichen Daten kurzfristig im System zur Verfügung stehen.

Es ist außerdem erforderlich, die angeschlossenen Erzeuger über die Hintergründe der neuen Kistenauszeichnung zu informieren, um deren Akzeptanz zu erhalten. Dieses ist bei den Zukauf-Lieferanten um ein Vielfaches schwieriger zu erreichen, insbesondere in südlichen Ländern. Anforderungen müssen daher rechtzeitig und deutlich an die Lieferanten gerichtet werden.

Die Zukunft

Das Projekt lässt sich auf unzählige, ähnlich gelagerte Lebensmittel erzeugende und verarbeitenden Unternehmen in Deutschland und Europa übertragen. Für solche Unternehmen sind die Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit nahezu identisch und durch die EU-Verordnungen 178/2002 zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln sowie 1829 und 1830/2002 zur Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit von gentechnisch veränderten Produkten geregelt. Letztere Anforderung wird in naher Zukunft verstärkt auf die Lebensmittelbranche zukommen. Gleichzeitig machen Qualitätsmanagementsysteme eine genaue Rückverfolgbarkeit notwendig.

Hinzu kommt, dass der Umgang mit Strichcode, Transportetiketten und EAN 128 in der Obst- und Gemüsebranche noch kaum vorhanden ist. Daraus ergibt sich ein hohes Transferpotenzial des Projektes.